1. Projektbereich II — Ethische Herausforderungen in der forensischen Psychiatrie

    Die forensische Psychiatrie ist ein Teilbereich der Psychiatrie, der sich mit der Behandlung von psychisch erkrankten Straftäter*innen befasst, die zum Zeitpunkt der Straftat aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig waren.

    Da die forensische Psychiatrie nicht nur für die psychiatrische Behandlung ihrer Patient*innen zuständig ist, sondern auch die Sicherheit der Gesellschaft gewährleisten muss, wird hier besonders deutlich, wie schwierig die richtige Balance zwischen der Wahrung der Selbstbestimmung sowie des gesundheitlichen Wohls der untergebrachten Person auf der einen Seite und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft auf der anderen Seite zu finden ist.

    In Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eine Zwangsbehandlung von in Maßregelvollzugskliniken untergebrachten Personen genehmigt werden. Wir möchten herausfinden, inwieweit Aspekte der Patientenselbstbestimmung, des gesundheitlichen Wohls und der Sicherheit eine Rolle bei der Entscheidung von psychiatrischen Professionellen spielen und wie die verschiedenen Werte in der ethischen Entscheidungsfindung gegeneinander abgewogen werden.