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Ist eine Zwangsbehandlung bei Fremdgefährdung zum Wohl der gefährdenden Person? Eine ethische Analyse von Wohl und Wille im psychiatrischen Behandlungskontext.
E. Braun
M. Faissner
Die Abwehr von Gefahren für Dritte als Aufgabe der Psychiatrie wird kontrovers diskutiert und immer wieder grundsätzlich infrage gestellt. Ethisch sind Zwangsmaßnahmen oder Zwangsbehandlungen im Kontext von Fremdgefährdung in jedem Fall begründungsbedürftig. In diesem Beitrag wird zunächst dargestellt, wie sich Maßnahmen gegen den Willen einer Person ethisch rechtfertigen lassen. Im Rekurs auf das Prinzip des schwachen Paternalismus gilt dabei grundsätzlich, dass Zwangsbehandlungen von selbstbestimmungsunfähigen Personen ethisch nur gerechtfertigt werden können, wenn die Behandlung zum Wohl der Person ist und ihrem vorausverfügten oder mutmaßlichen Willen entspricht. Anschließend wird überprüft, inwiefern Zwangsbehandlungen bei Personen mit psychischen Erkrankungen, die Dritte gefährden, schwach paternalistisch begründet werden können. Hierfür werden unterschiedliche Theorien des Wohls diskutiert und eine hybride subjektiv-objektive Theorie des Wohlergehens als geeigneter Maßstab zur Beurteilung des Wohls von Personen mit psychischen Erkrankungen vorgestellt. Mittels einer Fallanalyse wird dargelegt, in welchen Fällen eine Zwangsbehandlung bei Fremdgefährdung zum Wohl einer Person sein kann und ihrem mutmaßlichen Willen entspricht, und verdeutlicht, wann dies nicht der Fall ist, bzw. wann Wohl und Wille einander widersprechen.